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13807Fakultät 6 – Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung

Seminar Planungsrecht - Besonderes Städtebaurecht

Titel auf Englisch: Specialisation Planning law / Special Urban Planning Law

Lernergebnisse

Die Studierenden kennen die zentralen Instrumente des besonderen Städtebaurechts mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme mit all den dazugehörigen Ordnungs- und Baumaßnahmen, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, die rechtlichen Grundlagen zum Stadtumbau sowie zur Sozialen Stadt. Die Studierenden verstehen die Prinzipien der Finanzierung dieser Maßnahmen aus Städtebauförderungsmitteln und die rechtlichen Grundlagen zur Erhebung von Ausgleichebeträgen. Sie wissen um die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen von Erhaltungssatzungen sowie von städtebaulichen Geboten. Schließlich lernen die Studierenden, wie das Instrument des Bebauungsplans in Verbindung Instrumenten des besonderen Städtebaurechts eingesetzt wird.

Voraussetzungen

Verpflichtende Voraussetzungen

Keine

Empfohlene Voraussetzungen

Grundlagen Bau- und Planungsrecht

Prüfungsmodalitäten

  • Bebauungsplanentwurf (A1) mit Präsentation (max. 15 min); 60%
  • Vortrag (max. 30 min) mit Exposé (max. 3 Seiten) zu Fragen des besonderen Städtebaurechts (in Kleingruppen); 40%

Angeboten in

  • Stadtplanung und StädtebauBachelor

    Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt

  • UmweltwissenschaftenBachelor

    Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt

  • Umweltwissenschaften - dualBachelor

    Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt

Literatur und Materialien

• Projektspezifische Literatur • Schmidt-Eichstaedt/Weyrauch/Zemke, Städtebaurecht, Verlag W. Kohlhammer, 6. Aufl. 2019 • Hoppe/Bönker/Grotefels, Öffentliches Baurecht, C.H.Beck, 5. Aufl. 2022 • aktuelle Informationen zu Stadtumbau und Sozialer Stadt im Internet (BBR, DIFU, …) • Gesetzestexte und Rechtsvorschriften: BauGB, BauNVO, Landesrecht Brandenburg • weitere Literaturangaben werden in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben

Hinweise

Für den Fall, dass das Modul nicht gemäß der vorliegenden Beschreibung gelehrt bzw. geprüft werden kann (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes), gelten die auf einschlägigen Plattformen (z.B. Homepage bzw. Moodle) kommunizierten Alternativen. Betrugsversuch einer (Teil-)Leistung führt unweigerlich zum Nichtbestehen des gesamten Moduls

Bewertungen von Studierenden

Was Studierende über dieses Modul sagen. Die BTU hat damit nichts zu tun — hier schreiben nur Studierende, und jede Bewertung ist die Meinung einer einzelnen Person.