Vorlesung
2 SemesterwochenstundenBTU-Vorlesungsverzeichnis ↗- Dienstag06 Okt 2026 bis 26 Jan 202709:30 bis 11:00
Titel auf Englisch: Planning law and infrastructure planning
Die Studierenden können die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben beurteilen. Sie beherrschen die Grundlagen der Bauleitplanung einschließlich Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Sie beherrschen Fragen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen. Sie kennen die Prinzipien der Umweltprüfung und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Sie kennen die unterschiedlichen Verfahrensalternativen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und wissen um die Instrumente zur Sicherung der Planung. Weiterhin steht die Vermittlung des Grundlagenwissens zum planerischen Handlungsfeld der Infrastrukturplanung im Mittelpunkt. Die Studierenden sind nach Abschluss des Moduls in der Lage, Grundlagen, Instrumente, Verfahren, Methoden und Akteure der Infrastrukturplanung zu verstehen.
Bauplanungsrecht: - Zulässigkeit von Vorhaben - vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung - Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan - Baunutzungsverordnung - Umweltrechtliche Aspekte der Bauleitplanung - Plansicherungsinstrumentarien Infrastrukturplanung: - Aktuelle Herausforderungen der Infrastrukturplanung - Energieinfrastrukturen – Funktion und Systemaufbau - Wasserbezogene Infrastrukturen – Funktion und Systemaufbau - Informations- und Kommunikationsbezogene Infrastrukturen – Funktion und Systemaufbau - aktuelle Praxisbeispiele
Keine
Keine
Teil Städtebaurecht: Klausur (60 Minuten) (50% Gewichtung für Modulnote) Teil Infrastrukturplanung: E-Prüfung, max. 45 min (50% Gewichtung für Modulnote)
Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt
Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt
| Studiengang | Abschluss | Wahlpflichtkomplex |
|---|---|---|
| Umweltwissenschaften | Bachelor | Kein Komplex genannt |
| Umweltwissenschaften - dual | Bachelor | Kein Komplex genannt |
Für den Fall, dass das Modul nicht gemäß der vorliegenden Beschreibung gelehrt bzw. geprüft werden kann (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes), gelten die auf einschlägigen Plattformen (z.B. Homepage bzw. Moodle) kommunizierten Alternativen
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