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11136Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften

Praktikum

Titel auf Englisch: Internship

Lernergebnisse

Gemäß § 33 der Studien- und Prüfungsordnung ist die Durchführung eines Praktikums in einem Unternehmen des Bereichs Technologie für die Dauer von mindestens vier Wochen erforderlich. Das Praktikum soll dazu dienen, die Studierenden mit der beruflichen Praxis in den benannten Bereichen vertraut zu machen und studiengangsrelevantes Wissen in der Praxis anzuwenden. Des Weiteren sollen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen erkannt und vertiefte Eindrücke vom Unternehmen als Ort ökonomischer und sozialer Zielstellungen und deren Erfüllung gewonnen werden. Praktika und die hierfür ausgewählten Unternehmen sowie entsprechende Zeugnisse sind eine nicht unwesentliche Orientierung für Arbeitgeber bei der Sichtung von Bewerbungsunterlagen und bei Einstellungsgesprächen. Das vierwöchige Praktikum soll möglichst zwischen dem zweiten und dem dritten Semester des Studiums abgeleistet werden, spätestens jedoch bis zur Anmeldung der Masterarbeit.

Voraussetzungen

Verpflichtende Voraussetzungen

Keine

Empfohlene Voraussetzungen

Keine

Prüfungsmodalitäten

Praktikumsbericht einschließlich Praktikumsbescheinigung

Angeboten in

  • Wirtschaftsrecht für TechnologieunternehmenMaster

    Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt

Literatur und Materialien

keine

Hinweise

Praktikumsdauer 4 Wochen

Bewertungen von Studierenden

Was Studierende über dieses Modul sagen. Die BTU hat damit nichts zu tun — hier schreiben nur Studierende, und jede Bewertung ist die Meinung einer einzelnen Person.