Master-Arbeit
Titel auf Englisch: Master-Thesis
Lernergebnisse
- Die Studierenden weisen nach, dass sie in der Lage sind innerhalb der vorgegebenen Frist ein praxis- oder forschungsorientiertes Thema selbstständig und erfolgreich zu bearbeiten und wissenschaftlich begründet theoretische und praktische Kenntnisse zur Lösung eines Problems beizutragen und erworbene Fertigkeiten zielführend einzusetzen.
- Insbesondere sollen sie …
Inhalte
Die Aufgabenstellung kann sowohl praktischer als auch theoretischer Natur sein. Sie soll dem fortgeschrittenen Wissensstand in der Fachdisziplin entsprechen. Die Aufgabenstellung und Inhalte werden durch den betreuenden Lehrstuhl ausgegeben. Der Aufbau und die inhaltliche Gestaltung der Master-Arbeit orientiert sich an wissenschaftlichen Maßstäben, die entsprechend der Vorgaben des betreuenden Lehrstuhls umzusetzen sind.
Voraussetzungen
Verpflichtende Voraussetzungen
Für die Prüfungs- und Studienordnung von 2025 gilt: Mindestens 54 Leistungspunkte im dreisemestrigen oder 78 Leistungspunkte im viersemestrigen Studium, sowie mindestens die Anmeldung zu einem wissenschaftlichen Seminar (gemäß § 6 Abs. 4 der StPO). Für die Prüfungs- und Studienordnung von 2019 gilt: Mindestens 78 Leistungspunkte inklusive aller Pflichtmodule aus dem Master Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen und dem erfolgreichen Abschluss eines wissenschaftlichen Seminars laut StPO.
Empfohlene Voraussetzungen
Keine
Prüfungsmodalitäten
- Schriftliche Ausarbeitung und eine elektronisch gespeicherte und editierbare Version (75 %)
- Vortrag und anschließende Disputation (Aussprache) (25 %)
Angeboten in
- WirtschaftsingenieurwesenMaster
Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt
- Wirtschaftsingenieurwesen - dualMaster
Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt
| Studiengang | Abschluss | Wahlpflichtkomplex |
|---|---|---|
| Wirtschaftsingenieurwesen | Master | Kein Komplex genannt |
| Wirtschaftsingenieurwesen - dual | Master | Kein Komplex genannt |
Literatur und Materialien
Literaturhinweise können individuell und themenbezogen von der Betreuerin oder dem Betreuer zusammengestellt werden.
Hinweise
- Die zulässige Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt vier Monate (gilt für PStO von 2019) bzw. 16 Wochen (gilt für PStO von 2025
- Die Master-Arbeit ist schriftlich und in der Regel in deutscher Sprache vorzulegen. Über Ausnahmen entscheidet die Betreuerin oder der Betreuer im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss. Wird die Master-Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, muss sie eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten
Bewertungen von Studierenden
Was Studierende über dieses Modul sagen. Die BTU hat damit nichts zu tun — hier schreiben nur Studierende, und jede Bewertung ist die Meinung einer einzelnen Person.