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24502Fakultät 6 – Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung

Master-Arbeit

Titel auf Englisch: Master Thesis

Lernergebnisse

Für die Prüfungs- und Studienordnungen Stadt- und Regionalplanung von 2023 gilt: Mit der Anfertigung der Master-Arbeit weist die oder der Studierende nach, dass sie oder er innerhalb einer vorgegebenen Frist eine bestimmte komplexe Fragestellung der Stadt- und Regionalplanung selbständig nach wissenschaftlichen Standards und unter Anwendung anerkannter Methoden bearbeiten kann. Die Master-Arbeit soll dem fortgeschrittenen Wissensstand in der Fachdisziplin entsprechen. Für die Prüfungs- und Studienordnungen Stadt- und Regionalplanung von 2019 sowie 2017 gilt: Die Master-Arbeit Stadt- und Regionalplanung soll modulübergreifend in Kombination zwischen mindestens zwei Modulbereichen (siehe Master Prüfungs- und Studienordnung 2008 ; Anlage 1), korrespondierend mit zwei begleitenden Hochschullehrern, des Masterstudiums erarbeitet werden. Die Master-Arbeit besteht, soweit sinnvoll, aus zeichnerischen/grafischen Leistungen und Modellen und/oder schriftlichen Erläuterungen/Berechnungen sowie Texten, die zum Verständnis der Arbeit notwendig sind. Die Kandidatin oder der Kandidat soll in der Master-Arbeit zeigen, dass sie oder er über die notwendige wissenschaftliche Kompetenz verfügt, Zusammenhänge des Fachwissens der Stadt- und Regionalplanung überblickt, die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse kritisch anzuwenden und zu reflektieren, sowie in der Lage ist, gestalterisch selbstständig Projekte zu erarbeiten und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründliche Fachkenntnisse und Fertigkeiten erworben hat.

Voraussetzungen

Verpflichtende Voraussetzungen

Für die Prüfungs- und Studienordnung Stadt- und Regionalplanung von 2023 gilt: Zur Master-Arbeit wird zugelassen, wer mindestens 84 Leistungspunkte im Master Studiengang Stadt- und Regionalplanung erbracht hat. Für die Prüfungs- und Studienordnung Stadt- und Regionalplanung von 2017, sowie die Prüfungs- und Studienordnung Stadtplanung von 2019 gilt: Zur Master-Arbeit wird zugelassen, wer mindestens 90 Leistungspunkte im Master Studiengang Stadt- und Regionalplanung erbracht hat. Für die Prüfungs- und Studienordnung Stadt- und Regionalplanung von 2008 gilt: Zur Master-Arbeit wird zugelassen, wer mindestens 90 Leistungspunkte erbracht und die, in der Anlage 3 der Prüfungs- und Studienordnung Stadt- und Regionalplanung 2008 pro Modulbereich festgelegten Leistungspunkte erfüllt hat.

Empfohlene Voraussetzungen

Keine

Prüfungsmodalitäten

  • Schriftliche und/oder entwerferische Ausarbeitung (75 %) (max. 150.000 Zeichen incl. Leerzeichen und Verzeichnissen pro Person bzw. entwerferisch: max. 4 DIN A0 mit integrierten Entwurfserläuterungen pro Person sowie ein Modell; auch in Form einer Arbeit zu zweit, wenn der Beitrag der einzelnen Kandidat*innen deutlich gekennzeichnet, unterscheidbar und bewertbar ist)
  • Kolloquium (25%) (20 Minuten Präsentation und 20 Minuten Aussprache jeweils pro Person)
  • Bewertung der schriftlichen Arbeit (75%)
  • Bewertung der Aussprache (25%)
  • Bewertung der schriftlichen Arbeit (50%)
  • Bewertung der Aussprache (50%)

Angeboten in

  • Stadt- und RegionalplanungMaster

    Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt

Literatur und Materialien

themenbezogen

Hinweise

  • Der Bearbeitungszeitraum beträgt vier Monate, für die Prüfungs- und Studienordnungen Stadt- und Regionalplanung 2023 sind es 16 Wochen
  • Die Termine der Abgabe und der Verteidigung werden zu Semesterbeginn durch den Prüfungsausschuss verbindlich bekannt gegeben. In der Regel sind die Termine (Bearbeitungsbeginn, Abgabe der Arbeit, Verteidigung) Anfang April, Mitte August, Mitte/Ende September bzw. Anfang Oktober, Mitte Februar, Mitte/Ende März.- Die Master-Arbeit ist fristgemäß der Betreuerin oder dem Betreuer zweifach und gebunden (Zeichnungen verkleinert) sowie zusätzlich als datenbasierte Version (Datenträger) abzuliefern; Modelle und Objekte sind als Abbildungen beizufügen. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen
  • Eine verspätete, unentschuldbare Abgabe hat die Nichtanerkennung der Arbeit zur Folge
  • Erfolgt eine, entschuldbare, verspätete Abgabe verschiebt sich die Verteidigung um einen Zyklus auf das folgende Semester
  • Die Arbeiten werden durch die Verfasser universitätsöffentlich ausgestellt
  • Die Verteidigung sowie die Bekanntgabe der Ergebnisse der Master-Arbeit sind hochschulöffentlich, sofern die Kandidatin oder der Kandidat dagegen keinen Einspruch erhebt. Die Verteidigung erfolgt i.d.R. innerhalb der auf das Bearbeitungsende folgenden zwei Wochen
  • In die Benotung fließen die schriftliche/zeichnerische Arbeit und die Verteidigung zu gleichen Teilen ein
  • Die Arbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der Beitrag der einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist

Bewertungen von Studierenden

Was Studierende über dieses Modul sagen. Die BTU hat damit nichts zu tun — hier schreiben nur Studierende, und jede Bewertung ist die Meinung einer einzelnen Person.