Integrationspraktikum
Titel auf Englisch: Integration Internship
Lernergebnisse
Das Integrationspraktikum ermöglicht den Studierenden, die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse und methodischen Kompetenzen praxisnah anzuwenden. Sie arbeiten an realen Projekten oder Aufgabenstellungen in der öffentlichen Verwaltung und können die Erfahrungen im Hinblick auf wissenschaftliche Grundlagen und berufliche Anforderungen reflektieren. Ebenfalls können die Studierenden nach Abschluss des Moduls praktische Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung analysieren, theoretische Ansätze auf konkrete Problemstellungen anwenden und eigenständige Lösungen entwickeln sowie umsetzen. Darüber hinaus sind sie in der Lage in interdisziplinären Teams zu arbeiten, professionell zu kommunizieren und ihre Erfahrungen kritisch zu reflektieren sowie wissenschaftlich einzuordnen.
Inhalte
Die Tätigkeit während des Praktikums beinhaltet die Erfassung und Darstellung der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Praktikum stehenden Arbeitsabläufe. Ziel ist es dabei, die Arbeitsabläufe in einem Gesamtprozess einordnen zu können. Dem interdisziplinären Ausbildungsprofil entsprechend, muss das Praktikum grundsätzlich durch verwaltungswissenschaftliche und rechtliche Inhalte integrierende Vorgehensweisen geprägt sein. Das Praktikum orientiert sich an den typischen Tätigkeitsfeldern von Angestellten in der öffentlichen Verwaltung. Im Selbststudium sollten 20 Stunden für die Erstellung des Praktikumsberichtes verwendet werden.
Voraussetzungen
Verpflichtende Voraussetzungen
Keine
Empfohlene Voraussetzungen
Keine
Prüfungsmodalitäten
Praktikumsbericht einschließlich Praktikumsbescheinigung, 14-16 Seiten
Angeboten in
- Public AdministrationMaster
Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt
| Studiengang | Abschluss | Wahlpflichtkomplex |
|---|---|---|
| Public Administration | Master | Kein Komplex genannt |
Hinweise
Gemäß der Anlage 3 der Studien- und Prüfungsordnung ist die Durchführung eines Integrationspraktikums in einer öffentlichen Verwaltung für die Dauer von mindestens 800 Std. erforderlich, wenn der oder die Studierende 30 LP im Rahmen eines Integrationspraktikums nachweisen muss
Bewertungen von Studierenden
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