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14666Fakultät 4 – Humanwissenschaften

Interprofessionelle Gesundheitsförderung von Familien

Titel auf Englisch: Interprofessional Promotion of Family Health

Lernergebnisse

  • erschließen und bewerten gesicherte Forschungsergebnisse entsprechend dem allgemein anerkannten Stand hebammenwissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse und integrieren diese Erkenntnisse in ihr Handeln,
  • nutzen digitale Fertigkeiten, forschungsgestützte Problemlösungen und neue Technologien für die Gestaltung einer wirtschaftlichen, effektiven und qualitativ hochwertigen Hebammentätigkeit, …

Voraussetzungen

Verpflichtende Voraussetzungen

Keine

Empfohlene Voraussetzungen

Keine

Prüfungsmodalitäten

Schriftliche Prüfung, 120 Minuten

Termine im WiSe 26/27

Vorlesung

1 SemesterwochenstundeBTU-Vorlesungsverzeichnis ↗
  • Montag
    26 Okt 2026
    08:30 bis 14:00
  • Montag
    02 Nov 2026
    08:30 bis 11:45
  • Donnerstag
    03 Dez 2026
    08:30 bis 13:15
  • Donnerstag
    17 Dez 2026
    08:30 bis 13:15
  • Donnerstag
    14 Jan 2027
    08:30 bis 14:00
  • Donnerstag
    28 Jan 2027
    08:30 bis 11:45

Übung

1 SemesterwochenstundeBTU-Vorlesungsverzeichnis ↗
  • Montag
    11 Jan 2027
    11:00 bis 14:00
  • —
    18 Jan 2027 bis 19 Jan 2027
    08:30 bis 14:00
  • Dienstag
    19 Jan 2027
    08:30 bis 14:00

Seminar

3 SemesterwochenstundenBTU-Vorlesungsverzeichnis ↗
  • Montag
    09 Nov 2026 bis 04 Jan 2027
    08:30 bis 14:00
  • Montag
    30 Nov 2026
    09:00 bis 14:00
  • Montag
    11 Jan 2027
    08:30 bis 11:00

Seminar

2 SemesterwochenstundenBTU-Vorlesungsverzeichnis ↗
  • Dienstag
    10 Nov 2026
    08:30 bis 14:00
  • Freitag
    20 Nov 2026
    12:30 bis 14:00
  • Freitag
    27 Nov 2026
    08:30 bis 11:45
  • Freitag
    04 Dez 2026
    08:30 bis 11:45
  • Freitag
    11 Dez 2026
    12:30 bis 14:00
  • Freitag
    18 Dez 2026
    08:30 bis 14:00
  • Dienstag
    26 Jan 2027
    08:30 bis 14:00

Angeboten in

  • HebammenwissenschaftBachelor

    Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt

Literatur und Materialien

keine

Hinweise

  • Lernziele und Inhalte orientieren sich an HebStPrV, Anlage 1
  • Staatliche Prüfung, Schriftlich, 120 Minuten §36 HebStPrV Abs. 1 Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung und zusätzliche Praxiseinsätze „(1) Wenn eine studierende Person 1. eine Klausur des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung, 2. den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung oder 3. einen Prüfungsteil des praktischen Teils der staatlichen Prüfung nicht bestanden hat, kann sie den betreffenden Bestandteil nach Nummer 1 bis 3 einmal wiederholen.”
  • Zur staatlichen Prüfung kann nur zugelassen werden, wer einen Tätigkeitsnachweises nach § 12 HebStPrV (bzw. dazugehöriger Anlage) vorlegt

Bewertungen von Studierenden

Was Studierende über dieses Modul sagen. Die BTU hat damit nichts zu tun — hier schreiben nur Studierende, und jede Bewertung ist die Meinung einer einzelnen Person.