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14684Fakultät 4 – Humanwissenschaften
Erweiterte physiotherapeutische Versorgung und Innovationen
Titel auf Englisch: Extended Therapy Methods and Innovations
Lernergebnisse
- erweiterte physiotherapeutische Versorgungsverfahren in unterschiedlichen Versorgungskontexten indikationsbezogen, patient*innenzentriert und zielorientiert auszuwählen, zu planen, durchzuführen, anzupassen und zu evaluieren
- bewegungstherapeutische Verfahren einschließlich physiotherapeutischer Funktionsanalyse, Medizinischer Trainingstherapie, funktioneller Testverfahren und sportbezogener Bewegungsdiagnostik fallbezogen einzusetzen …
Inhalte
- Erweiterte und bewegungsbezogene Versorgungsverfahren einschließlich physiotherapeutischer Funktionsanalyse, Medizinischer Trainingstherapie
- Analyse sportbezogener Bewegungsanforderungen, funktionelle Testverfahren und sportbezogene Bewegungsdiagnostik, Untersuchung von Verletzungsmechanismen sowie Erfassung endogener und exogener Risikofaktoren als Grundlage indikationsbezogener Interventionen
- körperbezogene und übende Verfahren wie konzentrative Bewegungstherapie und psychogene Entspannungsverfahren sowie präventive und gesundheitsfördernde Verfahren im sportmedizinischen und arbeitsmedizinischen Kontext zur Erhöhung der Resilienz gegenüber sportspezifischen und arbeitsbezogenen Stressoren
- Gerätegestützte Funktionsanalyse und digitale Bewegungsdiagnostik mithilfe von Kraftmessplatten, Kamerasystemen und Videoanalyse sowie weiteren technologiebasierten Verfahren
- Einordnung und verantwortungsvolle Anwendung digitaler und digital gestützter Interventionen, teletherapeutischer Anwendungen, virtueller Realität
- Kritische Anwendung Kl gestützter Versorgungsformen hinsichtlich ihres physiotherapeutischen Nutzens, ihrer Grenzen und der Aspekte von Datenschutz und Patientensicherheit
- Entwicklung präventiver Test und Screeningverfahren, Ableitung verletzungspräventiver Interventionen sowie evidenzbasierte Begründung von Empfehlungen zur Belastungssteuerung
- Verletzungsprävention und sicheren Rückkehr in Aktivität, Training, Wettkampf und Sport
- Definition, Aufgaben und rechtliche Grundlagen der Arbeitsmedizin
- Modelle der Belastung und Beanspruchung sowie ergonomische Grundlagen menschengerechter Arbeitsgestaltung
- Analyse arbeitsbezogener Belastungsfolgen, von muskuloskelettalen Beschwerden und Überlastungssyndromen
- Arbeitsbedingte somatoforme und psychosomatische Schmerzbilder bis zu psychiatrischen Belastungsfolgen wie Burnout und depressiven Störungen
- arbeitsbezogene Befunderhebung und Einschätzung der Arbeitsfähigkeit
- personen- und arbeitsplatzbezogene Assessments, Arbeitsplatzanalyse und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung sowie physiotherapeutische Prävention
- betriebliche Gesundheitsförderung
- Förderung von Resilienz und Selbstmanagement in Gesundheitsberufen
Voraussetzungen
Verpflichtende Voraussetzungen
Keine
Empfohlene Voraussetzungen
Keine
Prüfungsmodalitäten
- Klausur I, 45 min Fächergruppe 1 „Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde, Psychologie, Pädagogik und Soziologie” gemäß § 12 (1) PhysTh-APrV
- Klausur II, 90 min - Fächergruppe 2 „Angewandte Physik und Biomechanik; Trainingslehre; Bewegungslehre” gemäß § 12 (1) PhysTh-APrV
- Klausur III, 180 min - Fächergruppe 3 „Prävention und Rehabilitation; Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten” gemäß § 12 (1) PhysTh-APrV
Angeboten in
- PhysiotherapieBachelor
Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt
| Studiengang | Abschluss | Wahlpflichtkomplex |
|---|---|---|
| Physiotherapie | Bachelor | Kein Komplex genannt |
Literatur und Materialien
- Digitale und digital gestützte Interventionen in der physiotherapeutischen Versorgung
- bewegungstherapeutische Verfahren
- Gestaltung und Steuerung von Therapieprozessen
- Die für das Modul erforderliche Fachliteratur sowie Literaturempfehlungen werden in der ersten Veranstaltung des Semesters durch die*den Lehrende*n bekannt gegeben.
Hinweise
Die Modulabschlussprüfung beinhaltet die Anteile der schriftlichen Berufsabschlussprüfung; es gelten die Vorgaben der Anlage 5 Punkt 7 Absatz 2 der PStO sowie der §§ 12 und 13 PhysTh-APrV. Modulprüfungen, die gleichzeitig Teil der Berufsabschlussprüfung sind, können gemäß § 7 Abs. 3 PhysTh-APrV nur einmal wiederholt werden
Bewertungen von Studierenden
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