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14688Fakultät 4 – Humanwissenschaften

Praxismodul I

Titel auf Englisch: Clinical Practice I

Lernergebnisse

  • analysieren die organisatorischen und professionellen Rahmenbedingungen ihres Praktikumsplatzes und reflektieren deren Bedeutung für ihren Lernprozess und ihr professionelles Handeln
  • erheben strukturierte physiotherapeutische Befunde, wenden geeignete Assessments an und berücksichtigen dabei biopsychoökosoziale Einflussfaktoren …

Voraussetzungen

Verpflichtende Voraussetzungen

Keine

Empfohlene Voraussetzungen

Keine

Prüfungsmodalitäten

Persönlicher Entwicklungsplan, maximal 10 Seiten

Termine im WiSe 26/27

Übung

1,5 SemesterwochenstundenBTU-Vorlesungsverzeichnis ↗
  • Montag
    26 Okt 2026
    09:00 bis 17:00
  • Montag
    26 Okt 2026
    09:00 bis 17:00
  • Montag
    26 Okt 2026
    09:00 bis 17:00
  • Montag
    26 Okt 2026
    09:00 bis 17:00
  • Montag
    26 Okt 2026
    09:00 bis 17:00
  • Dienstag
    27 Okt 2026
    09:00 bis 17:00
  • Dienstag
    27 Okt 2026
    09:00 bis 17:00
  • Dienstag
    27 Okt 2026
    09:00 bis 17:00
  • Dienstag
    27 Okt 2026
    09:00 bis 17:00
  • Dienstag
    27 Okt 2026
    09:00 bis 17:00
  • Montag
    30 Nov 2026
    09:00 bis 17:00
  • Montag
    30 Nov 2026
    09:00 bis 17:00
  • Montag
    30 Nov 2026
    09:00 bis 17:00
  • Montag
    30 Nov 2026
    09:00 bis 17:00

Seminar/Übung

0,5 SemesterwochenstundenBTU-Vorlesungsverzeichnis ↗
  • Dienstag
    01 Dez 2026
    09:00 bis 17:00

Angeboten in

  • PhysiotherapieBachelor

    Wahlpflichtkomplex: Kein Komplex genannt

Literatur und Materialien

  • Praxiskonzept
  • Lernaufgabenpool
  • Leitfäden zu Planungs-, Zwischen- und Abschlussgespräch
  • Erwartungshorizonte Physiotherapie
  • 4D-Denkrahmen
  • Entwicklungsmotor Physiotherapie
  • KNGF (Hrsg.). (2006). Das Berufsprofil des Physiotherapeuten
  • World Physiotherapy (Hrsg.). (2023). Description of physical therapy https://world.physio/sites/default/files/2024-01/PS-2023-Description.pdf

Hinweise

Auf die Dauer der Ausbildung werden angerechnet: Urlaub sowie Unterbrechungen durch Krankheit oder andere vom Studierenden nicht zu vertretende Gründe bis zu einer Gesamtdauer von zwölf Wochen. Fehlzeiten, die diese Grenzen überschreiten, sind grundsätzlich nachzuholen. Auf Antrag kann die zuständige Behörde in besonderen Härtefällen eine über die Grenze von zwölf Wochen hinausgehende Anrechnung zulassen, sofern das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird. Die Entscheidung über die Zulassung trifft das vorsitzende Mitglied des Berufsprüfungsausschusses. Es gelten die Vorgaben der Anlage 5 Punkt 4 der PStO sowie § 11 MPhG

Bewertungen von Studierenden

Was Studierende über dieses Modul sagen. Die BTU hat damit nichts zu tun — hier schreiben nur Studierende, und jede Bewertung ist die Meinung einer einzelnen Person.